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Technikförderung 2023

Ausschreibung Technikförderung in Kölner Spielstätten 2023

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2023 wird es wieder eine unmittelbare finanzielle Unterstützung für die Erneuerung der technischen Begebenheiten in Kölner Spielstätten durch die Stadt Köln geben. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur des Kölner Rates (Nr. 0493/2023 vom 14.03.2023), mit dem zu diesem Zweck insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

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Die mit dieser Förderung zu berücksichtigenden Spielstätten sind dadurch definiert, dass sie bei einer Kapazität von bis zu 2.000 Besucher*innen mit einem innovativen Livemusikprogramm oder Booking mit künstlerischen DJs als Orte funktionieren, die die Entwicklung, insbesondere von Kölner Musiker*innen, sowie die Verbreitung von Musik und eine direkte Begegnung von Künstler*innen und Publikum, ermöglichen. In ihrer Struktur sollen diese Clubs dadurch gekennzeichnet sein, dass sie hauptsächlich privatwirtschaftlich betrieben werden und nur zu einem geringen Anteil öffentliche Förderung erhalten. Dies hat zur Folge, dass sie ihre qualitativ hochwertigen Programmangebote oftmals mit einem hohen eigenen finanziellen Risiko umsetzen.

 

Die Förderung für die Kölner Spielstätten hat zum Ziel, durch die Verbesserungen der Struktur und Technik das bestehende Programmprofil der Spielstätte zu sichern bzw. neue Entwicklungen zu ermöglichen. Dadurch soll die Attraktivität für Künstler*innen und Publikum weiterhin gewährleistet und eine zukunftssichere Wettbewerbsfähigkeit der Spielstätten bewahrt werden. Bestandteil der Förderung ist, dass für die Maßnahmen im Bereich Technik ein Eigenanteil von mindestens 20 % durch die jeweilige Spielstätte erbracht wird.

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Förderkriterien: 

 

  • Die berücksichtigten Clubs und Spielstätten müssen überwiegend privatwirtschaftlich betrieben sein – sind also nicht Bürgerhäusern o. ä. Trägern zuzurechnen. 

  • Die Clubs müssen nachweislich ein eigenes Programm/Booking haben und explizit Inhalte kommunizieren. Ob diese „inhouse“ oder durch Fremdveranstalter gestaltet werden, ist zweitrangig. Die auftretenden Künstler*innen und bedienten Musikstile müssen klar erkennbar sein. Allgemeine Partyprogramme rein kommerzieller Natur werden nicht berücksichtigt. 

  • Für die zu fördernden Maßnahmen im Bereich Technik/Infrastruktur muss von den Clubs/Spielstätten ein Eigenanteil von mindestens 20 % erbracht werden. 

  • Die finanzielle Unterstützung kann bis zu einer Höhe von 80% beantragt und muss bis Ende 2023 durchgeführt und abgerechnet werden. Die Höchstfördersumme beträgt 5.000 Euro. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Nettokosten. 

  • Eine Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten (z.B. des Bundes) ist möglich und muss im Antrag dargestellt werden. 

 

Unter den Anträgen werden Spielstätten bevorzugt, die bisher keine oder keine größere Technikförderung erhalten haben. Es sind aber ausdrücklich Clubs nicht ausgeschlossen, die bereits von der Stadt Köln eine Technikförderung erhalten haben oder für ihr Programm gefördert wurden. Ausdrücklich sind auch Nichtmitglieder des KLUBKOMM e.V. antragsberechtigt.

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Anträge können ab sofort bis zum 22.09.2023 gestellt werden. Die Anträge sind formlos zu stellen und sollten folgende Angaben enthalten: Nennung der anzuschaffenden Veranstaltungstechnik, Begründung der Maßnahme, Auflistung der Kosten und Angabe des Eigenanteils.

Die Anträge auf Technikförderung sind schriftlich beim KLUBKOMM e.V. einzureichen, jedoch formal (im Anschreiben) an das Kulturamt der Stadt Köln zu richten. Vor Einreichen eines Antrags ist eine Erstberatung (Telefon, E-Mail, u.a.) bei der Geschäftsstelle des KLUBKOMM e.V. obligatorisch.

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Über die Vergabe der Technikförderungen für die Kölner Spielstätten berät ein Gremium aus Vertreter*innen des Kulturamts, der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH und des KLUBKOMM e.V. Die Förderbescheide werden vom Kulturamt ausgestellt.

 

Anträge sind postalisch einzureichen bei: 

KLUBKOMM e.V. Lindenstr. 32 50674 Köln 

 

Die Anträge sind formal (im Anschreiben) zu adressieren an: 

Stadt Köln Kulturamt Richartzstr. 2-4 50667 Köln

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